Weitere AGB's von iSt Sprachreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Erwachsenensprachreisen

Sprachreisen, Businesskurse, Langzeitkurse, Examenskurse und Studienaufenthalte

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Sprachreisen für Erwachsene. Die rechtlichen Grundlagen gelten auch für unsere Sprachreisen für Studenten sowei für die 35+ und Bildungsurlaubs-Programme.
Zudem weisen wir auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung der Reisenden nach §651a (BGB) und nach § 651s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie auf den Datenschutz nach der DSGVO hin. Die Unterrichtung nach § 651a können Sie unter https://www.sprachreisen.de/informationen/vertraege-bei-pauschalreisen/ und unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO unter https://www.sprachreisen.de/datenschutz/ abrufen.
Mit dem Abschluss Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie diese Reise- und Buchungskonditionen für Sprachreisen mit iSt Internationale Sprach- und Studienreisen gelesen und verstanden haben.

Die AGB's für Erwachsenensprachreisen mit iSt

Wir weisen Ihnen zunächst auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Reisenden bei einem Gastschulaufenthalt nach § 651u und nach § 651s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und zum Datenschutz nach der DSGVO hin. Sie können unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO unter www.sprachreisen.de/datenschutz/ einsehen und abrufen.


Den Eingang der Anmeldung bestätigen wir in Textform oder schriftlich. Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch teilen wir die Aufnahme in das Programm mit. Nimmt der Bewerber den Platz an, werden weitere ausführliche Unterlagen benötigt.


*Für die Teilnahme gelten folgende allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die im Programm und im Platzangebot genannten besonderen Vertragsbedingungen.

Mit Aufnahme in das Programm und Bestätigung des Reiseertrages durch uns erhalten Sie die Rechnung mit den vertraglich relevanten Angaben. Ihre Reise ist entsprechend den rechtlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben gemäß den EU-Richtlinien gegen Insolvenz abgesichert. Reiseveranstalter ist unser Kooperationpartner Languages Plus Taalreizen BV in Amsterdam, der dort Insolvenzversichert ist.
iST Internationale Sprach- und Studienreisen ist die autorisierte Vertretung in Deutschland.

SGR ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Rotterdam. SGR wurde 1983 gegründet, mit dem Ziel Reisende vor dem Bankrott zu schützen. SGR ist der größte Garantiefonds in den Niederlanden und der erste Reisegeldgarantiefonds in Europa. Reiseveranstalter sind nach geltendem Europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.  


Languages Plus Taalreizen (Handelsregisternummer KVK 33237317 Vestigingsnr. 000019000588) ist ein in den Niederlanden registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden).  Diese Registrierung ist auf  www.sgr.nl überprüfbar.

Nach der Rechnung sind die Programmkosten in vier Teilbeträgen zu entrichten.
20 % des Programmpreises nach Vertragsschluss.
20 % des Programmpreises fünf Monate vor Reisebeginn.
40 % des Programmpreises 3,5 Monate vor Reisebeginn.


Der Restbetrag 21 Tage vor Reisebeginn. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.

Wir bieten unsere Reiseleistungen in der Währung Euro an, während die für uns weltweit tätigen Partner eine Honorierung ihrer Leistungen in Landeswährung verlangen. Deshalb müssen
wir uns eine Preisanpassung entsprechend den Vorgaben von § 651 f BGB vorbehalten. Im Falle der Änderung der für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse, die nach Vertragsschluss
erfolgt, können wir den Reisepreis einseitig erhöhen.


Sie werden in diesem Falle von uns auf einen dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei wird auch die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt. Diese Unterrichtung darf nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Sie können Ihrerseits eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn sich die Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu Ihren Gunsten geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Sollte ein solcher Fall eintreten, so ist der von Ihnen gezahlte Mehrbetrag von uns zu erstatten. Wir dürfen von dem zu erstattenden Mehrbetrag die uns tatsächlich entstandenen Verwaltungsgebühren abziehen. Auf Ihr Verlangen weisen wir nach, in welcher Höhe Verwaltungsgebühren bei uns entstanden sind.

Vor Beginn der Reise kann der Teilnehmer uns einen Reiserücktritt ohne Angabe von Gründen schriftlich mitteilen. Für den Fall des Rücktritts können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen.


Die Kosten sind bei Reiserücktritt wie folgt pauschaliert:
- nach Annahme des Platzes: 10 % des Programmpreises
- ab 80 Tage vor Abreise: 20 % des Programmpreises
- ab 60 Tage vor Abreise: 30 % des Programmpreises
- ab 29 Tage vor Abreise: 50 % des Programmpreises.


Es steht dem Teilnehmer jedoch frei, nachzuweisen, dass uns durch den Rücktritt ein Schaden nicht entstanden oder dieser zumindest wesentlich geringer ist.

Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthalts kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sein. Wer über eine Privatversicherung verfügt, die auch im Gastland anerkannt und dort vertreten ist, kann gegebenenfalls durch die Vereinbarung einer Deckungs- und Abwicklungszusage mit der Versicherungsgesellschaft die Kosten für den zusätzlichen Auslandsversicherungsschutz sparen. In diesem Fall sind wir detailliert darüber zu informieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Abschluss einer kostengünstigen und umfassenden
Versicherung über uns möglich. Die Versicherungsgebühr ist nicht im Programmpreis enthalten.

Bei Vorliegen eines Mangels muss der Teilnehmer bzw. seine Eltern einen Mangel unverzüglich anzeigen bzw. Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Minderung nach § 651 m BGB oder Schadenersatz nach § 651 n BGB zu verlangen. Ansprüche des Teilnehmers aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

Die Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder einem Leistungsträger herbeigeführt wurde. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach dem ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir uns gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

Sollte einer der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

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