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AGB / Teilnahmebedingungen für einen High School Aufenthalt

Wir weisen euch und eure Eltern zunächst auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Reisenden bei einem Gastschulaufenthalt nach § 651u und § 651s des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und zum Datenschutz nach der DSGVO hin. Unter folgendem Link kannst du die Unterrichtung des Reisenden nach § 651u BGB einsehen und hier kannst du unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO einsehen und abrufen.

Anbei findest Du nun unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Wir weisen euch und eure Eltern zunächst auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung des Reisenden bei einem Gastschulaufenthalt nach § 651u und nach § 651s des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sowei auf den  Datenschutz nach der DSGVO hin. Die Unterrichtung nach § 651u BGB könnt ihr bzw. eure Eltern unter www.sprachreisen.de/high-school/agb/ und unsere Datenschutzerklärung nach der DSGVO unter www.sprachreisen. de/datenschutz/ einsehen und abrufen.
Den Eingang der Anmeldung bestätigen wir in Textform oder schriftlich. Nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch teilen wir die Aufnahme in das Programm mit. Nimmt der Bewerber  den Platz an, werden weitere ausführliche Unterlagen benötigt. Der Hauptantrag (Mail Application) unserer Partnerorganisationen im Gastaufnahmeland wird Bestandteil dieses Vertrages und deren Akzeptanz durch sie ist für die Durchführung des Vertrages zwingend notwendig. Für die Teilnahme gelten folgende allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die im Programm und im Platzangebot genannten besonderen Vertragsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen sind zuerst die speziellen Regelungen des Platzangebotes, dann des Programms und erst zuletzt dieser Teilnahmebedingungen maßgeblich. Ein Widerspruch liegt nicht vor, wenn eine nachrangige Regelung eine vorherige lediglich ergänzt oder konkretisiert.

Mit Aufnahme in das Programm und Bestätigung des Reiseertrages durch uns erhältst du die Rechnung mit den vertraglich relevanten Angaben. Ihr High School Aufenthalt ist entsprechend den rechtlichen Regelungen unter Beachtung der Vorgaben gemäß den EU-Richtlinien gegen Insolvenz abgesichert.  Reiseveranstalter ist unser Kooperationpartner Languages Plus Taalreizen BV in Amsterdam, die dort Insolvenzversichert ist. iSt Internationale Sprach- und Studienreisen ist die autorisierte Vertretung in Deutschland.
SGR ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Rotterdam. SGR wurde 1983 gegründet, mit dem Ziel Reisende vor dem
Bankrott zu schützen. SGR ist der größte Garantiefonds in den
Niederlanden und der erste Reisegeldgarantiefonds in Europa. Reiseveranstalter sind nach geltendem Europäischen Recht  dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.  
Languages Plus Taalreizen (Handelsregisternummer KVK 33237317 Vestigingsnr. 000019000588) ist ein in den
Niederlanden registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden).  Diese Registrierung ist auf  www.sgr.nl überprüfbar.

Nach der Rechnung sind die Programmkosten in vier Teil- beträgen zu entrichten. Danach sind die Programmkosten auch unter Berücksichtigung der Kosten für die Einschaltung unserer Partnerorganisationen im Gastaufnahmeland in vier Teilbeträgen zu entrichten. Sie betragen:

  • 20 % nach Vertragsschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheins,
  • 40 % des Programmpreises 5 Monate vor Reisebeginn,
  • 50 % des Programmpreises 3,5 Monate vor Reisebeginn.

Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn zu entrichten. Ohne vollständige Zahlung des Programmpreises besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen.

Vor Beginn der Reise kann der Teilnehmer uns einen Reiserücktritt ohne Angabe von Gründen (am besten schriftlich bzw. in Textform) mitteilen. Für den Fall des Rücktritts können wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Die Kosten des Reiserücktritts müssen wir unter Berücksichtigung der uns entstehenden Kosten durch die Einschaltung der Partnerorganisationen im Gastaufnahmeland wie folgt pauschalieren:

  •  20 % des Programmpreises ab Abschluss des Vertrages,
  •  40 % des Programmpreises ab dem 30. Tag vor Programmbeginn,
  •  60 % des Programmpreises ab dem 24. Tag vor Programmbeginn,
  •  70 % des Programmpreises ab dem 6. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt.

Es steht dem Teilnehmer jedoch frei, nachzuweisen, dass uns durch den Rücktritt ein Schaden nicht entstanden oder dieser zumindest wesentlich geringer ist. Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer kostenlos vom Programm zurücktreten, wenn wir den Teilnehmer nicht spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt über Name und Anschrift der für ihn bestimmten Gastfamilie und Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat.

Der Teilnehmer ist für notwendige Ausweispapiere, Impfnachweise sowie für das Einreise- und Aufenthaltsvisum selbst verantwortlich. Der Teilnehmer muss während des Aufenthalts die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektieren und die „Regeln vom High School Programm“ bzw. die der Schule vorgegebenen Regeln einhalten.

Bei Schulwahl gibt es nur begrenzte Plätze und die Platzierung in der gewünschten Schule kann nicht garantiert werden. Falls diese Platzierung nicht erfolgen kann, wird in Großbritannien der Zuschlag zurückerstattet. In Kanada wird an einer anderen Schule des Distrikts platziert. Allerdings stellt dies keinen Grund für den Rücktritt vom Programm dar.

Jeder Teilnehmer muss für die Dauer seines Aufenthalts kranken-, haftpflicht- und unfallversichert sein. Wer über eine Privatversicherung verfügt, die auch im Gastland anerkannt  und dort vertreten ist, kann gegebenenfalls durch die Verein- barung einer Deckungs- und Abwicklungszusage mit der Versicherungsgesellschaft die Kosten für den zusätzlichen Auslandsversicherungsschutz sparen. In diesem Fall sind wir detailliert darüber zu informieren. Sollte dies nicht möglich  sein, ist der Abschluss einer kostengünstigen und umfassenden Versicherung über uns möglich. Die Versicherungsgebühr ist nicht im Programmpreis enthalten.

Bei Vorliegen eines Mangels muss der Teilnehmer bzw. seine Eltern einen Mangel unverzüglich anzeigen bzw. Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Minderung nach § 651 m BGB oder Schaden- ersatz nach § 651 n BGB zu verlangen. Ansprüche des Teil- nehmers aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

Die Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadenersatzansprüchen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Teilnehmers nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder einem Leistungsträger herbeigeführt wurde. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach dem ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entstehen oder geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraus- setzungen ausgeschlossen ist, so können auch wir gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen.

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

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E-Mail: ist@sprachreisen.de
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Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

Languages Plus Taalreizen BV
Joop Geesinkweg 901
1114 Ab Amsterdam 

Informationen zu Verträgen bei Gastschulaufenthalten

Hier findest Du die "Unterrichtung des Reisenden bei Verträgen über Gastschulaufenthalte nach § 651u des Bürgerlichen Gesetzbuchs".
Bei Fragen stehen wir Dir gerne jederzeit zur Verfügung.

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